Von der „vorbeugenden Verbrechens­bekämpfung“ zum bayerischen Polizei­gesetz

Vortrag und Diskussion mit Rasmus Kahlen, Fachanwalt für Straf­recht

Ein juristisches Mittel des NS-Unrechts­staates war die „vor­beugende Verbrechens­bekämpfung“. Vorgeblich um die Bevölkerung zu schützen, wurden Menschen ohne Tat­vorwurf inhaftiert. Die „Schutz-“ und „Vorbeuge­haft“ befähigte Behörden, alle zu entrechten, die nicht der NS-Ideologie entsprachen.

Einige dieser Gesetze hatten auch nach 1945 Bestand. Der Grund­gedanke der „vor­beugenden Verbrechens­bekämpfung“ behauptet im deutschen Recht erschreckende Aktualität, etwa bezüglich sogenannter „Gefährder“, bei der Einführung umfassender Polizei­gesetze oder der „Sicherungs­verwahrung“.

Wir zeigen Kontinuitäten, die Bedeutung der Unschulds­vermutung und wie sie im Wider­spruch zu einer „vor­beugenden Verbrechens­bekämpfung“ steht.

Eine Veranstaltung im Rahmen des Bündnisses zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus Göttingen – 27.Januar.

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