Vortrag und Diskussion mit Rasmus Kahlen, Fachanwalt für Strafrecht
Ein juristisches Mittel des NS-Unrechtsstaates war die „vorbeugende Verbrechensbekämpfung“. Vorgeblich um die Bevölkerung zu schützen, wurden Menschen ohne Tatvorwurf inhaftiert. Die „Schutz-“ und „Vorbeugehaft“ befähigte Behörden, alle zu entrechten, die nicht der NS-Ideologie entsprachen.
Einige dieser Gesetze hatten auch nach 1945 Bestand. Der Grundgedanke der „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ behauptet im deutschen Recht erschreckende Aktualität, etwa bezüglich sogenannter „Gefährder“, bei der Einführung umfassender Polizeigesetze oder der „Sicherungsverwahrung“.
Wir zeigen Kontinuitäten, die Bedeutung der Unschuldsvermutung und wie sie im Widerspruch zu einer „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ steht.
Eine Veranstaltung im Rahmen des Bündnisses zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus Göttingen – 27.Januar.